Die Regelung einer Outsourcing-Beziehung erfolgt ausschließlich durch Verträge.
Auch bei der Übertragung von Funktionen an eigenständige Unternehmen, bei der erweiterte Möglichkeiten der Einflußnahme gegeben sind, stellt der Vertrag die Grundlage der Geschäftsbeziehung dar.
Formulierung exakter und vollständiger Vorgaben
• Bereitstellung einer angemessener Infrastruktur
• Sichere Beurteilung der Ergebnisse
• Konstruktive Rückkopplung und kontinuierliche Verbesserungen
• Fortlaufende Stärkung der Outsourcing-Beziehungen
Beachtung einer beidseitigen Win-Win-Situation durch faire Vereinbarungen